ASF Aufbauseminar für Fahranfänger | Termine | Teilnehmergebühr |
ASF Aufbauseminar für Fahranfänger | Auf Nachfrage Fahrschule Berchtesgaden | 450,00 € |
Erläuterungen zum "Aufbauseminar ASF"
"ASF" bedeutet "Aufbau-Seminar für Fahranfänger".
Bei entsprechenden Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung (Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten), die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen, werden Sie von Ihrem Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) dazu aufgefordert (= keine freiwillige Teilnahme, sondern Pflicht), ein "ASF-Seminar" zu besuchen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt.
Je nach der Schwere des Verstoßes (unterschieden werden Verstöße der Gruppe A und B) wird entweder sofort nach dem ersten Verstoß (Gruppe A) oder erst nach zweimaliger Auffälligkeit (Gruppe B) ein "ASF-Seminar" angeordnet. Nähere Erläuterungen zu den Verkehrsverstößen sowie der Eingruppierung dieser beim Führerschein auf Probe (FaP) finden Sie im Internet beim Kraftfahrtbundesamt unter: www.kba.de (hier "Punktekatalog").
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.
Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamtes, ein "ASF-Seminar" zu besuchen, nicht nach, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen (§ 2a Abs.3 StVG). Bei Wiederholung von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem "ASF-Seminar" und einer Wiederholungsprüfung erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrern durchgeführt werden, die entsprechend dem Fahrlehrergesetz hierzu speziell ausgebildet wurden (Befähigung § 2b Abs.2 StVG). Die Seminarteilnahme ist verpflichtend. Die Anwesenheit muss vollständig erfolgen, da ansonsten keine Teilnahmebescheinigung vom Fahrlehrer ausgestellt werden darf (§ 37 Abs.2 FeV).