Ausbildungsklassen

Im Führerschein finden sich die Klassifizierungen für das Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen. So ist die Fahrerlaubnis an bestimmte Fahrzeugtypen beziehungsweise an die entsprechenden Fahrzeugklasse gebunden. Hier findest Du die Führerscheinklassen und welche Voraussetzungen du mit bringen musst.

Auto:

Klasse B197

Voraussetzungen:
5 Fahrstunden auf dem Schaltfahrzeug á 90 Minuten und eine 15-minütige Testfahrt im Realverkehr durch den Fahrlehrer

Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnisklasse mit der „alten“ Automatikregelung?

Voraussetzungen
5 Fahrstunden á 90 Minuten und eine 15-minütige Testfahrt im Realverkehr durch den Fahrlehrer

Keine theoretische oder praktische Prüfung notwendig

Klasse B196

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse b & B17

Kraftfahrzeuge, nicht jedoch Kraftfahrräder und dreirädrige Kraftfahrzeuge, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und mit höchstens acht Sitzplätzen, ausgenommen des Führersitzes, sowie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg oder einem schweren Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse die Kombination von 3 500 kg nicht übersteigen darf.

Klasse BE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5t nicht übersteigt.

Zweirad:

Klasse AM

Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.

Klasse A1

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse A2

Krafträder bis 35 kW, bei denen das Leistungs/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.

Klasse A

Alle Krafträder, auch mit Beiwagen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge.
Dreirädrige Krafträder nicht mehr als 15 kW, bei mind. 2 Jahre Vorbesitz A2.

Lastwagen:

Klasse C1

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse C1 E

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3 500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12000 kg nicht übersteigt.

Klasse C

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Klasse CE

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Bus, Traktor & weiteres:

Klasse L

Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger 25 km/h),  die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche verwendet werden. Ebenfalls selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

Klasse T

Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermaschinen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhänger).

Klasse D1

Kraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse D1 E

Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Klasse D1

Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Klasse DE

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.